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Navigation SeiteninhaltDie detaillierten Gebührensätze entnehmen Sie bitte der Gebührenordnung und dem Gebührenverzeichnis.
| Art der Vermessung | Grundlagen zur Berechnung der Kosten | zusätzliche Kosten |
| Grenzermittlung, Grenzwiederherstellung | Die Gebühr berechnet sich nach Anzahl der beim Außendiensttermin festgestellten Grenzpunkte und dem Bodenwert des vermessenen Grundstücks. | Kosten für Vermessungs- und Grenzzeichen, für Feldgeschworene sowie gegebenenfalls für weitere Hilfskräfte, wenn der Antragsteller die Grabarbeiten nicht selbst ausführt. |
| Grundstücksteilung | Für die Gebühr sind die Anzahl der beim Vermessungstermin festgestellten alten und der festgelegten neuen Grenzpunkte, die Anzahl der neu gebildeten Flurstücke und der Bodenwert des vermessenen Grundstücks maßgebend. | Kosten für Vermessungs- und Grenzzeichen, für Feldgeschworene sowie gegebenenfalls für weitere Hilfskräfte, wenn der Antragsteller die Grabarbeiten nicht selbst ausführt. |
| Katasterneuvermessung | Die Gebühr bemisst sich nach der Anzahl und dem Wert der beteiligten Flurstücke. | Kosten für Vermessungs- und Grenzzeichen, für Feldgeschworene sowie gegebenenfalls für weitere Hilfskräfte, wenn der Antragsteller die Grabarbeiten nicht selbst ausführt. |
| Umlegungen | Die Gebühr für Umlegungen nach den §§ 45 ff des Baugesetzbuchs (BauGB) bemisst sich nach der Anzahl der Zuteilungsflurstücke, bei Übertragung der Befugnis zur Durchführung auf das zuständige Vermessungsamt, zusätzlich nach der Anzahl der Ordnungsnummern im Umlegungsplan. | Kosten für Vermessungs- und Grenzzeichen, für Feldgeschworene sowie gegebenenfalls für weitere Hilfskräfte, wenn der Antragsteller die Grabarbeiten nicht selbst ausführt. |
| Vereinfachte Umlegung | Für die Gebühr sind die Anzahl der beim Vermessungstermin festgestellten alten und der festgelegten neuen Grenzpunkte, die Anzahl der neu gebildeten Flurstücke und der Bodenwert des vermessenen Grundstücks maßgebend. Wird die Durchführung des Verfahrens auf das Vermessungsamt übertragen, berechnet das Vermessungsamt die Kosten dafür nach der aufgewendeten Zeit. | Kosten für Vermessungs- und Grenzzeichen, für Feldgeschworene sowie gegebenenfalls für weitere Hilfskräfte, wenn der Antragsteller die Grabarbeiten nicht selbst ausführt. |